Die Sicherheitsprüfung (SP) für LKW's – Ihre Sicherheit ist unser Antrieb
Eine regelmäßige Sicherheitsprüfung (SP) ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie ist ein entscheidender Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Schutz von Fahrpersonal, Mitmenschen und Fahrzeugen. Gerade bei LKWs, die täglich viele Kilometer zurücklegen und oft schwere Lasten transportieren, ist die technische Überprüfung in regelmäßigen Abständen unverzichtbar. Eine rechtzeitig durchgeführte SP sorgt für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr und schützt vor unliebsamen Überraschungen im Betriebsablauf.
Was ist eine Sicherheitsprüfung (SP)
Die Sicherheitsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzkontrolle für bestimmte Nutzfahrzeuge – ergänzend zur Hauptuntersuchung (HU), also dem "TÜV". Sie konzentriert sich auf besonders sicherheitsrelevante Fahrzeugkomponenten wie Bremsanlage, Lenkung, Achsen, Reifen und Fahrwerk. Ziel ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen und dadurch Unfälle zu vermeiden.
Durchgeführt wird die SP ausschließlich von speziell geschultem Fachpersonal, das über eine anerkannte SP-Ausrüstung verfügt. Unsere Werkstatt ist hierfür zertifiziert und regelmäßig auditiert.
Für welche Fahrzeuge ist die SP Pflicht
Die Sicherheitsprüfung betrifft insbesondere
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Nutzfahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
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Anhänger über 10 t
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bestimmte Busse
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Fahrzeuge zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung
Die Pflicht zur SP ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert. Für viele gewerbliche Fahrzeuge ist sie Voraussetzung für den legalen Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr.
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Simone Lenz - Geschäftsführerin + Werkstattleiter Frank Krumm
Wie oft muss eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden
Die Prüfintervalle richten sich nach Fahrzeugtyp und Einsatzart. In der Regel gilt
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alle 6 Monate bei LKWs im gewerblichen Einsatz
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alle 12 Monate bei bestimmten Sonderfahrzeugen oder Anhängern
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alle 3 Monate bei Linienbussen
Ausschlaggebend ist der jeweils letzte SP-Termin, der im Prüfbuch dokumentiert sein muss. Gerne beraten wir Sie individuell, wann Ihr Fahrzeug wieder fällig ist.
Fahrzeugtyp | SP-Intervall | Besonderheiten |
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LKW über 7,5 t | alle 6 Monate | gewerblicher Güterverkehr |
Anhänger über 10 t | alle 12 Monate | Sattel- oder Zentralachsanhänger |
Busse (Linienverkehr) | alle 3 Monate | auch bei geringer Laufleistung |
Busse (Gelegenheitsverkehr) | alle 6 Monate | z. B. Reisebus |
Sonderfahrzeuge | abhängig vom Einsatzzweck | individuelle Prüfung möglich |
Gesetzliche Grundlagen und Bußgelder bei Verstößen
Die Pflicht zur Sicherheitsprüfung ergibt sich aus § 29 und Anlage VIII der StVZO. Wer diese Fristen versäumt, riskiert Sanktionen:
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Bußgelder von 15 bis 60 Euro, je nach Dauer der Fristüberschreitung
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ein Punkt in Flensburg bei Überschreitungen ab 8 Monaten
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mögliche Stilllegung des Fahrzeugs bei gravierenden Mängeln oder fehlender SP
Zudem drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen im Falle eines Unfalls mit einem nicht fristgerecht geprüften Fahrzeug.
Ihr Vorteil bei uns: SP-Termin mit Erinnerung
Unsere LKW-Werkstatt bietet Ihnen nicht nur eine fachgerechte Durchführung der SP, sondern auf Wunsch auch eine praktische Terminerinnerung. So bleiben Ihre Fahrzeuge stets verkehrssicher und einsatzbereit – ohne dass Sie sich um Fristen kümmern müssen.
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Wir sind telefonisch erreichbar und beraten Sie gerne persönlich.